Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der SOFTTECH GmbH und ihrem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Schulungs-, Installationsaufgaben sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit) ist durch SOFTTECH GmbH im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchzuführen. SOFTTECH GmbH ist berechtigt, die Tätigkeit (Beratung, Schulung, Installation) ganz oder teilweise durch gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen. Bei offenen Seminaren erfolgt die Anmeldung der Teilnehmer über das Anmeldeformular, per Fax, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Da die Teilnehmerzahl bei offenen Seminaren aus didaktischen Gründen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird erst durch eine Auftragsbestätigung verbindlich.
Die Aufgabenstellung und die Vorgehensweise sind in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu regeln. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung und/oder der Vorgehensweise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von SOFTTECH GmbH im auftragsangemessenen Umfang nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen und zügigen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass SOFTTECH GmbH auch ohne ihre besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsauftrages notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen und Informationen nach Absprache vorgelegt werden und ihr von allen Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind.
Bei offenen Seminaren bringen die Teilnehmer ein Notebook mit der entsprechenden Software mit. SOFTTECH GmbH stellt keine Leihgeräte zur Verfügung.
Bei firmeninternen Seminaren sorgt der Auftraggeber während des Seminars für eine angemessene Versorgung der Teilnehmer und des Trainers, einen angemessen großen Raum zur Durchführung des Seminars sowie für die notwendige Tagungstechnik.
Das Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen von SOFTTECH GmbH gilt auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von SOFTTECH GmbH in gleich welcher Form erstellten Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus bleiben SOFTTECH GmbH vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch SOFTTECH GmbH zulässig.
Ein Verstoß gegen diese Verbote berechtigt SOFTTECH GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge und löst eine Vertragsstrafe aus in Höhe von 50 % der für diese Aufträge vereinbarten Honorare aus. Anstelle der Vertragsstrafe kann SOFTTECH GmbH nach Wahl auch Schadensersatz verlangen.
SOFTTECH GmbH, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Partner sind verpflichtet, über alle Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht von SOFTTECH GmbH, ihrer Mitarbeiter und bei zugezogenen Partnern gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
SOFTTECH GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Ansonsten kann nur der Auftraggeber SOFTTECH GmbH von ihrer Schweigepflicht entbinden.
SOFTTECH GmbH erbringt ihre Leistungen ohne Garantiezusage, auch gewährleistet SOFTTECH GmbH keinen bestimmten Erfolg. Der Auftraggeber hat aber Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Mängeln, sofern diese von SOFTTECH GmbH zu vertreten sind. SOFTTECH GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber über ihr nachträglich bekannt gewordene Unrichtigkeiten oder Mängel in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht endet 6 Monate nach Erbringung der Leistung. Bei abgrenzbaren Teilleistungen läuft die Frist ab Erbringung der Teilleistung. SOFTTECH GmbH haftet nicht für Daten, die im Rahmen einer Reparatur oder einer Datenübernahme verlorengehen. SOFTTECH GmbH geht davon aus, dass der Auftraggeber eine regelmäßige Datensicherung auf einem separaten Medium durchführt und dies auch unmittelbar vor Tätigkeiten, die die Daten berühren könnten.
Eine Haftung der SOFTTECH GmbH für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers in Folge der Auftragserfüllung oder in Folge der Nutzung oder Umsetzung der Auftragsergebnisse ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. SOFTTECH GmbH haftet ansonsten für von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 25.000.
Ereignisse höherer Gewalt, die SOFTTECH GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen SOFTTECH GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die SOFTTECH GmbH behält sich vor, einen Ersatz-Trainer, bzw. Ersatz-Termin zu organisieren.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen in Verzug oder unterlässt oder verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann SOFTTECH GmbH für die infolge dessen nicht erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Unberührt bleiben die Ansprüche von SOFTTECH GmbH auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen. Bei offenen Seminaren und fix vereinbarten Dienstleistungsterminen werden bei Rücktritt ab 2 Tage vor Beginn, 50 % der vereinbarten Gebühr als Stornierungskosten berechnet. Dies gilt nicht, wenn bei offenen Seminaren ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Im Krankheitsfall kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests und ohne Stornierungskosten ein neuer Seminartermin gewählt werden.
Es gilt, soweit vertraglich nicht anders geregelt: Das Entgelt für die Dienste von SOFTTECH GmbH ist nach den für die Tätigkeiten aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare). Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarsätzen von SOFTTECH GmbH. Die Sätze können von SOFTTECH GmbH unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Die neuen Honorarsätze gelten für alle Leistungen, die nach Ablauf von 6 Wochen nach der Bekanntgabe des neuen Honorarverzeichnisses an den Auftraggeber erbracht werden.
Neben dem Honorar werden alle der SOFTTECH GmbH durch den Auftrag unmittelbar entstehenden Kosten wie Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten vergütet. Für Reisen und Übernachtungen der Mitarbeiter der SOFTTECH GmbH berechnet SOFTTECH GmbH den tatsächlichen Aufwand. Für Pkw-Fahrtkosten erstattet der Auftraggeber 0,50 Cent pro gefahrenen km und für die auswärtige Verpflegung die steuerlich zulässigen Sätze.
Bei offenen Seminaren gelten die Kursgebühren je Person und gemäß Auftragsbestätigung. Im Preis einer halbtägigen Schulung sind die Kosten für Getränke sowie die erforderliche Raummiete mit Tagungstechnik und Seminarunterlagen enthalten. Bei ganztägigen Schulungen wird zusätzlich ein Mittagsimbiss gestellt. Nicht eingeschlossen sind Hotelkosten und Anreisekosten der Teilnehmer.
Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge verstehen sich zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer. Die Rechnungen der SOFTTECH GmbH sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur für von SOFTTECH GmbH anerkannte oder für gerichtlich festgestellte Forderungen zu.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtstand für beide Parteien ist der Sitz der SOFTTECH GmbH.
Sofern Regelungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages keinesfalls und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB - soweit möglich – ebenfalls nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
Maximilianstraße 39
67433 Neustadt/Weinstraße
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