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Estibaliz Martin

Autorin

HOAI vs. BIM-Prozess – von AIA über den Europäischen Gerichtshof bis hin zur Praxis

Estibaliz Martin

Autorin
07. Mai 2018

Von AIA über den Europäischen Gerichtshof bis hin zur Praxis

Bauherren, Planer, Statiker und weitere Baubeteiligt bilden bei der Bauplanung ein Netzwerk. Daher ist der Abstimmungsprozess zwischen den Projektbeteiligten für die Qualität des Ergebnisses besonders wichtig. Diese Absprachen, z. B. zwischen Planern und Bauherren, gestalten sich oft schwierig, denn die Beteiligten haben häufig unterschiedliche Vorstellungen und Kenntnisse über Planungsmethoden und Abrechnungen.

Daher erhalten Sie von SOFTTECH einen Leitfaden zur Kommunikation mit Ihrem Auftraggeber zu BIM-Projekten. Präsentieren Sie dieses Dokument zu Beginn eines neuen Auftrages Ihrem Auftraggeber und stellen sicher, dass eine Grundkenntnis über die Wichtigkeit und Bedeutung von BIM sowie die Abrechnung und Art von BIM-Leistungen besteht. Mithilfe des Leitfadens können Sie also einige Meinungsverschiedenheiten umgehen.

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Die HOAI in Deutschland

Bereits 1871 wurde eine „private Gebührenordnung für Architekten“ veröffentlicht. Dieses Dokument war der Vorreiter der heutigen HOAI. Seit dem 17.07.2013 gilt die aktuelle HOAI. Diese ist bereits seit der Urfassung, die 1977 in Kraft trat, die 7. Änderungsnovelle.1 Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist in der EU einzigartig.

Unabhängig von der Einführung von BIM läuft seit Juni 2017 allerdings ein Klageverfahren beim EuGH (Europäischer Gerichtshof) gegen die Mindestsätze der Honorarordnung. Während die deutsche Bundesregierung, Bauverbände und Kammern es ablehnen, die HOAI-Regelungen zu den Höchst- und Mindesthonoraren aufzuheben, vertritt die Kommission die Ansicht, dass diese Regelung die Niederlassungsfreiheit sowie den freien Wettbewerb in der EU behindern würde. Die Bundesregierung und Kammern warnen jedoch vor Qualitätsverlusten durch einen erbitterten Preiskampf und daraus folgenden Preisen, mit denen keine hinreichende Qualität geliefert werden könnte. 2

Die HOAI ist jedoch unabhängig vom Vertragsverletzungsverfahren rechtmäßig, dies bestätigte auch das Oberlandesgericht Naumburg. Sollte eine Auflösung des Preisrahmens stattfinden, wäre die rechtliche Umsetzung nichtsdestotrotz an eine Frist gebunden. Zum aktuellen Zeitpunkt und in der nächsten Zukunft ist die HOAI (2013) also im Gesamten verpflichtend. Die HOAI muss demnach auch mit BIM-Leistungen vereinbart werden. 3

Die gesamte HOAI 2013 finden Sie im Volltext hier: http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php

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Die Einführung und Geschichte von BIM

Durch das vermehrte Auftreten von sogenannten „BIM-Leistungen“ wird jedoch zunehmend in Frage gestellt, wie praxisnah die heutige HOAI ist. Doch BIM ist nicht erst seit gestern Thema digitaler Bauplanung. Charles M. Eastman gilt als Pionier in Sachen Building Information Modeling (BIM). Er soll in den 1970ern die Methode als Erster an der Georgia Institute of Technology in den USA erwähnt haben. 4

Bereits mit Einführung von CAD-Software Anfang der 80er Jahre fand ein Umdenken in der Bauplanung statt. SOFTTECH ist mit seinem CAD-Programm SPIRIT seit 1986 am Markt und prägte schon 2001 den Slogan BIN (Building Information Network). Etwa 2003 gelangte der Begriff BIM aus USA nach Europa.

Spätestens mit der Beteiligung der Bundesregierung an der Umsetzung der digitalen Planungsmethode ist BIM auch in Deutschland im Bewusstsein der Planer und Bauherren angekommen. Im Dezember 2015 wurde der Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“ des BMVI verabschiedet. Am 29.06.2015 wurde zudem der Aktionsplan „Bau von Großprojekten“ von der Bundesregierung veröffentlicht. Seither ist für (öffentliche) Großprojekte wie z. B. Stuttgart 21, BND, Hochmoselbrücke BIM verpflichtend. 5

Im Mai 2017 wurde ein weiteres wichtiges Dokument des BMVI veröffentlicht, das die Umsetzung von BIM vorantreiben soll – die „Strategie Planungsbeschleunigung“.

HOAI vs. BIM

Es ist demnach unanfechtbar, dass BIM in Zukunft auch in Deutschland verstärkt umgesetzt werden soll. Die HOAI wurde bisher allerdings seit 2013 nicht geändert.

Die Frage, ob HOAI und BIM vereinbar sind, stellt sich insbesondere aufgrund des sequentiellen Aufbaus der Leistungsphasen und der BIM-Methode, die eher als Prozess über den gesamten Planungsablauf hinweg zu verstehen ist. Zudem listet die HOAI die Tafelwerte für alle Leistungen, die zu den Grundleistungen sowie den anrechenbaren Kosten zählen, auf. Diese Tätigkeiten basieren auf den in der Anlage der HOAI festgelegten Leistungsbildern. In diesen Leistungsbildern sind BIM-Koordinatoren jedoch nicht aufgeführt, auch sind einige Leistungen wie ein 3D-Modell nicht gelistet.

buildingSmart fasst daher zusammen, dass alle Leistungen, die zu „besonderen Leistungen“, „Beratungsleistungen“ und solchen Leistungen, die nicht im Leistungsbild enthalten sind, gehören, demnach gesondert verhandelt werden müssen. 6

Während sich die BIM-Methode in der Praxis noch entwickeln und etablieren muss, wird der Aufwand des Planers zunächst höher ausfallen als bei der traditionellen Planung. Geeignete Fördermaßnahmen und Preisregelungen sind daher begründet. Auch dem Auftraggeber kommen frühere Absprachen, interdisziplinäre Lösungen und BIM-Modelle zugute. Der BIM-Prozess zielt schließlich darauf ab, das Gebäudemodell auch in Zukunft bei Modernisierungen und im Facility Management nutzbar bereitzustellen. Außerdem wird auf eine höhere Termintreue und geringere Gesamtkosten für den Bau abgezielt, was dem Auftraggeber langfristige Einsparungen ermöglicht.

Um diese „besonderen Leistungen“ in die Leistungsphasen (LP) der HOAI eingliedern zu können, muss jedoch das Ziel von BIM bedacht werden. Neben der zunehmend digitalen Abwicklung des Planungsprozesses sollen die Anforderungen an das fertigte Gebäude deutlich früher in die Planung einbezogen werden. Dadurch verschieben sich die LP der HOAI zu den Anforderungen im BIM-Prozess.

Die Leistungsphasen nach HOAI

Die Leistungsphasen der HOAI gliedern sich wie folgt:

Ein Klick auf den untenstehenden Ausschnitt öffnet die vollständige Grafik.

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Grafik: Leistungsphasen nach HOAI

Wie auf der Grafik zu sehen ist, ist der Aufwand während des BIM-Prozesses in frühere Phasen verlegt. Grund dafür ist, dass die Anforderungen an das fertigte Gebäude bereits früher in die Planung einbezogen werden. Dies bedeutet einen höheren Aufwand in der Vorentwurfs- und Entwurfsphase. Im Gegensatz dazu entsteht dieser Aufwand während des traditionellen Bauprozesses insbesondere in der Entwurfs- und Ausführungsphase.

Durch diese Verschiebung entsteht eine Vorverlagerung des Aufwands. Das Vergütungsrisiko liegt beim Planer, insbesondere wenn die späteren LPH von anderen Planern übernommen werden. Denn die

  • LPH 1 wird lediglich mit 2 %
  • LPH 2 mit 7 % und
  • LPH 3 mit 15 % vergütet.

Dahingehend werden spätere Phasen, die der traditionellen Planung bei Entwurf und Ausführung zuzuordnen sind, deutlich höher vergütet. In diesen Phasen fällt jedoch mit der BIM-Methode weniger Arbeit an als in den schlechter vergüteten Grundlagen- und Vorentwurfsphasen. Die Änderungen in der HOAI 2013 haben die Vorplanung gegenüber der Entwurfsplanung allerdings bereits gestärkt.

Wie lassen sich HOAI und BIM trotzdem fair vereinen?

Die HOAI enthält keine Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung oder den Ablauf der Planung. Außerdem wird in § 3 Abs. 3 der HOAI erwähnt, dass die Aufzählung der besonderen Leistungen in den Leistungsbildern (in der Anlage) nicht abschließend ist. Besondere Leistungen können auch für Leistungsphasen und -bilder vereinbart werden, denen sie in der HOAI nicht zugeordnet sind. Dies gilt allerdings nur, wenn die besonderen Leistungen nicht zu den Grundleistungen anderer Phasen zählen.

Für diese besonderen Leistungen gilt:

  • Sie können zu jedem beliebigen Zeitpunkt vereinbart werden.
  • Sie können mündlich oder schriftlich angefragt und bewilligt werden.
  • Sie sind unabhängig von einem Honorarrahmen und die Verfügungsform ist frei wählbar (hier sind Teilhonorare für Einzelleistungen sinnvoll, in Form von Pauschalen, Aufwands- oder Zeitvergütungen).

Demnach steht der Umsetzung der HOAI in BIM-Projekten nichts im Wege. Die BIM-Leistungen werden dann als besondere Leistungen abgerechnet. Es ist allerdings zu beachten, dass eine digitale Leistung nicht gleich eine BIM-Leistung bzw. eine besondere Leistung darstellt.

Eine Auflistung von möglichen BIM-Leistungen finden Sie in unserem Leitfaden.

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Zu beachten ist dabei: Da die BIM-Methode insbesondere auf frühzeitige Absprachen abzielt, können durch diese BIM-Leistungen auch Grundleistungen der späteren HOAI-Phasen wegfallen. Demnach können BIM-Leistungen sowohl besondere Leistungen als auch Grundleistungen beinhalten bzw. darstellen. Fallen Leistungsbilder der späteren Leistungsphasen aufgrund der Anwendung der BIM-Methode weg, findet § 8 Abs.1/2 der HOAI Anwendung, es besteht daher kein Mangel.

Im Einzelfall muss entschieden werden, welche Leistungen nach der HOAI berechnet werden (müssen) und welche zu den besonderen Leistungen zählen.

Gegenstimme: Es gibt in Ländern, in denen BIM schon länger als in Deutschland der Praxis angehört, keine vergleichbaren Dokumente zur HOAI. Länder mit größerer Erfahrung mit BIM gehen jedoch oft davon aus, dass BIM ein „integraler Bestandteil der Architekten- und Ingenieurleistungen“ ist. Demnach werden „BIM-Leistungen“ dort nicht als besondere Leistungen beauftragt. Davon ausgenommen sind allerdings Projekte, die einen Forschungsansatz vorweisen, Pilotprojekte oder ähnliche. 7 Die gleiche Quelle schlägt hingegen auch einen „preisrechtlichen Gebührentatbestand für BIM-Leistungen“ vor.

Fazit – BIM-Leistungen als besondere Leistungen abrechnen

Zusammenfassend ist festzustellen:

  1. BIM wird in Zukunft auch in Deutschland die gelebte Praxis werden.
  2. Die HOAI wird auch in nächster Zukunft in Deutschland angewandt werden (müssen).
  3. BIM-Leistungen fügen sich oft nicht in das Preisrecht der HOAI ein.
  4. BIM-Leistungen, die nicht im traditionellen Planungsprozess gefordert werden, können als besondere Leistungen abgerechnet werden, diese sind unabhängig von einem Honorarrahmen.
  5. Ein „einfaches“ digitales Modell stellt noch keine BIM-Leistung dar, sondern muss über die HOAI abgerechnet werden.

Sie brauchen individuelle Beratung zu BIM? Wir helfen Ihnen mit unserem BIM-Consulting. Jetzt Kontakt aufnehmen.

„HOAI vs. BIM-Prozess – Leitfaden für die Praxis“

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Estibaliz Martin

"Teamarbeit geht für mich über die Unternehmensgrenzen hinaus und involviert auch Kunden und Interessenten." Expertin für Projektmanagement Mehr erfahren: softtech.de/blog

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