Teil 1 von 3 der BIM-Reihe
Im Zuge von BIM kommt es den Baubeteiligten oft so vor als würden täglich neue Begriffe erfunden und eingeführt werden. So ist "AIA" für Viele ein Unwort, was die Wichtigkeit der „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ jedoch nicht mindert.
In den AIA wird festgelegt, welche Informationen ein Auftraggeber wann, in welcher Qualität und in welcher Detailtiefe vom Planer benötigt. Dies ist wichtig, damit der Auftraggeber weitreichende Entscheidungen zur richtigen Zeit treffen kann. Der Planer steht dadurch allerdings im Zugzwang, alle Anforderungen der AIA zu erfüllen.
Planer und Auftraggeber haben allerdings meistens eine unterschiedliche Sicht auf die Anforderungen an die Ausführungsplanung. Während der Auftraggeber am liebsten jede einzelne Fliese und Dachplatte visualisiert hätte, weiß der Planer, dass dieser Detaillierungsgrad oft nicht notwendig ist und viel Zeit kostet. Denn – je höher der Detaillierungsgrad, desto mehr Zeit kostet es den Planer.
Daher gibt es zwei Optionen: auf alle Anforderungen des Auftraggebers einzugehen oder das Gespräch mit diesem zu suchen, um einen individuellen Lösungsweg zu finden. Sobald der Planer die AIA unterschrieben hat, ist er rechtlich dazu verpflichtet, alle Anforderungen des Dokumentes zu erfüllen. Andererseits werden durch die AIA bereits vor Beginn der Zusammenarbeit die meisten Fragen und Anforderungen zusammengefasst und schriftlich geregelt.
Allgemein steht auch in der Diskussion, ob die aktuellen Honorarvereinbarungen, insbesondere die Leistungsphase 1, noch mit den BIM-Anforderungen zu vereinbaren sind. Diese Frage kann nicht pauschal geklärt werden, allerdings gibt es mindestens zwei Ansätze für die Klärung der Frage.
Einerseits hatten Auftraggeber schon immer die Möglichkeit, Gewerke auf einen früheren Zeitpunkt zu verschieben, diese müssen dann auch früher bezahlt werden – dadurch ergibt sich noch keine Änderung der HOAI. Auch wird bereits in der aktuellen HOAI die Grundlagenermittlung gefordert, allerdings in einem geringeren Maße als es die AIA vorschreiben. Diese Grundlagenermittlung wird derzeit mit 2 Prozent des Gesamthonorars vergütet. Bei steigendem Aufwand steht also in der Diskussion, ob dieser Teil der HOAI vergrößert oder das Gesamthonorar angeglichen werden muss. Zur Optimierung und Beschleunigung der Arbeit von Architekten und Planern fehlen aktuell Kataloge mit Musteranforderungen und Pilotprojekte. Hier liegt also Handlungsbedarf von Seiten der Ministerien vor, um den Planern sowie den Auftraggebern allgemeingültige Vorlagen zur Erfüllung des Stufenplans zur Einführung von BIM an die Hand zu geben.
Andererseits kann man auch einen Blick über den Tellerrand wagen und nach Großbritannien oder Amerika schauen. Dort funktioniert BIM. Dort leben Planer und Auftraggeber allerdings auch eine ganz andere Baukultur – es wird so lange geplant, bis alles geplant ist und erst dann wird mit dem Bau begonnen.
Ob nun die HOAI geändert werden muss oder die gesamte Baukultur, bleibt so lange offen, bis die deutschen Normen für BIM fertiggestellt wurden. Klar ist jedoch, dass die Finanzierung der Maßnahmen den jeweiligen Auftraggebern zugesprochen wird. Bis dahin kann jedoch bereits mit der Umsetzung von BIM begonnen werden. Indem Projektbeteiligte sich selbst auf Definitionen, Anforderungen und Detaillierungsgrade einigen, kann BIM schon heute realisiert werden.
BIM, wie es der BMVI nach dem „Stufenplan zur Einführung von BIM“ vorschreibt, ist jedoch zunächst nur für die öffentliche Hand verpflichtend. Für den Rest der Branche gibt es zwar schon Vorläufer von BIM-Normen, beispielsweise in Österreich, allerdings noch nicht in Deutschland.
Bildnachweise: © Rawpixel.com / Fotolia
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