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Andreas Haffa

Autor

Der Einsatz von Drohnen im Baugewerbe

Andreas Haffa

Autor
02. August 2023

Der Einsatz von Drohnen im Baugewerbe – Planen, Kontrollieren und Vermarkten

Der Einsatz von Drohnen im Baugewerbe. Derzeit ziehen bereits 430.700 Drohnen ihre Kreise über Deutschland. Der Großteil der Geräte befindet sich dabei in privater Nutzung. Mehr und mehr Hobby-Piloten freuen sich über die beeindruckenden Aufnahmen von oben. Doch auch im kommerziellen Bereich finden Drohnen immer häufiger Einsatz. Vor allem im Baugewerbe sind die UAVs (Unmanned Aerial Vehicles) auf dem Vormarsch. Und das aus gutem Grund! Akkurate Videoaufnahmen durch Drohnen bieten im Bauwesen viele Vorteile. Bessere Planung im Baugewerbe durch den Einsatz von Drohnen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft geht davon aus, dass sich die Zahl der Drohnen in Deutschland bis zum Jahr 2025 auf 450.000 Stück erhöhen wird. Dabei soll vor allem die Anzahl der Drohnen im kommerziellen Einsatz stark steigen. Es ist davon auszugehen, dass auch das Baugewerbe einen Teil zu diesen Prognosen beiträgt. Immerhin herrschen hier optimale Gegebenheiten für die Nutzung der Fluggeräte.

Drohnen zur Vermessung des Baugrunds

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Obwohl Drohnen heute bereits recht erschwinglich und weit verbreitet sind, wird Baugrund in der Regel immer noch per Hand vom Boden aus vermessen. Dabei muss das komplette Gelände zu Fuß begangen werden. Dieser Prozess wird durch unterschiedliche Gegebenheiten des Geländes erschwert. Hinzu kommen mögliche Materialien oder Maschinen, welche das Gelände schwer zugänglich machen könnten. Genau hier punkten Drohnen. Denn beim Überfliegen des Geländes mit einem solchen Gerät kann das Gebiet einfach aus der Luft vermessen werden. Unebenes Gelände oder Gerätschaften stellen somit kein Problem mehr dar. Leistungsfähige Industriedrohnen sind in der Lage, ein Gewicht von bis zu 2,5 kg zu tragen. So können moderne Kameras und umfangreiches Equipment zum Vermessen des Geländes angebracht werden. Die Flugzeit leistungsfähiger Modelle liegt pro Akkuladung bei etwa 25 Minuten. Durch regelmäßigen Austausch gegen einen geladenen Akku kann die Flugzeit aber deutlich erhöht werden. Bei optimalen Bedingungen können bis zu 40 Hektar Land pro Tag aufgenommen und vermessen werden. Im Gegensatz zur manuellen Vermessung zu Fuß stellt dies eine enorme Steigerung dar. 

Zentimeter-genaue Flugroute

Zentimeter-genaue Flugroute. Drohnen navigieren per GPS durch die Lüfte. Dies ermöglicht eine zentimetergenaue Vorgabe der Flugroute. Theoretisch können die Flugobjekte das Gelände also vollkommen autonom abfliegen. Im Angesicht des derzeitigen Fachkräftemangels im Bauwesen ist dies ein entscheidender Vorteil.  Allerdings darf hier die Drohnenverordnung nicht außer Acht gelassen werden. In dieser Verordnung werden alle rechtlichen Regelungen bezüglich des Betriebs unbemannter Flugobjekte gesammelt. Eine Vorgabe dieser Verordnung ist auch, dass der komplette Flug von einem Piloten überwacht werden muss. Die komplett autonome Vermessung des Gebiets durch eine Drohne ist aus diesem Grund derzeit nicht möglich. Da die Verordnung aber regelmäßig überarbeitet und erweitert wird, lohnt es sich auf jeden Fall, zukünftige Entwicklungen im Blick zu behalten.

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Kontrolle von Bauplänen und realen Aufnahmen

Sind Drohnen mit den richtigen Kameras ausgestattet, können sie hochauflösendes Bildmaterial liefern. Auf diese Aufnahmen können anschließend digitale Baupläne aufgelegt werden. Dies ermöglicht einen akkuraten Vergleich der Pläne mit realen Aufnahmen. Durch 3D-Punktwolken lassen sich darüber hinaus auch dreidimensionale Modelle erstellen. So können sowohl Höhenunterschiede als auch Volumina von Aufschüttungen zuverlässig erfasst werden. Drohnen können im Bauwesen also nicht nur zu einer effektiveren Ausmessung des Geländes beitragen, sondern auch die Planung und Kontrolle verbessern. 

Noch mehr Daten durch thermische Aufnahmen

Im Baugewerbe werden auch Informationen über stromführende Leitungen und wärmeabstrahlende Leitungssysteme benötigt. Hier können leistungsfähige Industriedrohnen ebenfalls zum Einsatz kommen. Moderne Modelle sind in der Lage, thermische Aufnahmen aus der Luft zu generieren. Anschließend können diese Aufnahmen mit den übrigen Planunterlagen kombiniert werden. Ein Abgleich mit CAD-Modellen ist ebenfalls möglich.

Digitale Vermarktung des Drohnen-Materials

Im Zeitalter der Digitalisierung wird eine digitale Vermarktung im Baugewerbe immer wichtiger. Auch in diesem Punkt können Drohnen einen entscheidenden Vorteil leisten. Die Auswertung und Bereitstellung der Aufnahmen kann nämlich auf verschiedene Wege erfolgen. Zum einen kann das Material der unbemannten Fluggeräte auf herkömmliche Weise manuell ausgelesen werden. Die moderne Variante sieht dagegen das Laden des Bildmaterials über eine WLAN-Verbindung vor. So können die Daten in Echtzeit geladen und ausgewertet werden, während sich die Drohne selbst noch in der Luft befindet. Spezielle Software-Programme ermöglichen eine umgehende Analyse des Bildmaterials. Durch moderne Lösungen können so mögliche Abweichungen zwischen den Planungsunterlagen und den realen Aufnahmen direkt erkannt werden. Anschließend werden die Daten auf eine Cloud-Plattform hochgeladen, wo Kunden das Material jederzeit abrufen und einsehen können.

Die Drohnenverordnung: Wichtige Regelungen zum Betrieb von UAVs

Der Einsatz von Drohnen im Baugewerbe kann Prozesse beschleunigen und modernisieren. Daten sind unter Umständen genauer als bei der Vermessung per Hand am Boden. Wenn eine Drohne im Baugewerbe zum Einsatz kommen soll, müssen allerdings auch einige rechtliche Dinge beachtet werden. Diese sind in der Drohnenverordnung niedergeschrieben. Beispielsweise müssen Modelle ab einem Gewicht von 250 Gramm sowie Modelle mit einer Kamera registriert werden. Außerdem darf nicht jede Person das Gerät steuern. Piloten müssen über einen speziellen Kompetenznachweis verfügen. Dabei handelt es sich um eine Art Führerschein. Um diesen zu erhalten, müssen ein Selbststudium sowie eine theoretische Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt abgeschlossen werden. Wird die Drohne gewerblich eingesetzt, wird darüber hinaus auch eine spezielle Genehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt benötigt.

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Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bei Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, darf auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht außer Acht gelassen werden. Es dürfen nämlich keine Personen auf den Aufnahmen zu sehen sein. Da sich dies manchmal nicht vermeiden lässt, müssen Gesichter auf dem Bildmaterial unkenntlich gemacht werden.

Drohnen im Baugewerbe - Aussicht auf die Zukunft

Durch den derzeitigen Bauboom und den gleichzeitigen Fachkräftemangel finden immer mehr moderne Lösungen und fortschrittliche Technologien im Baugewerbe Einzug. Leistungsfähige Drohnen bieten die Möglichkeit, Flächen a  kkurat aus der Luft abzubilden und sogar thermische Aufnahmen zu liefern. Die Auswertung der Daten erfolgt derzeit noch häufig per Hand. Doch mit fortschreitender Digitalisierung im Bauwesen werden sich auch hier neue Möglichkeiten ergeben. Mittels KI (Künstlicher Intelligenz) wären hier beispielsweise komplett automatische und weitaus effizientere Prozesse möglich. Darüber hinaus ist auch ein Einsatz der Drohnen bei bestehenden Bauten denkbar. Inspektionen im Hochbau und an schwer zugänglichen Bereichen könnten so einfach aus der Luft durchgeführt werden. Die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen im Baugewerbe befinden sich also noch relativ am Anfang. Einen entscheidenden Einfluss auf zukünftige Entwicklungen hat aber nicht zuletzt die geltende Drohnenverordnung.

Das spricht für SOFTTECH

Andreas Haffa

Ich habe am KIT in Karlsruhe Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Baubetrieb studiert und meine Diplomarbeit bei der Fraport AG absolviert. Bei der SOFTTECH GmbH treibe ich seit Januar 2007 Entwicklungsprozesse voran.

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