Am 01.01.2021 trat die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Kraft. Die Änderung der HOAI hat ihren Ursprung in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019. Lesen Sie hier den entsprechenden Blogartikel. Lesen Sie hier den entsprechenden Blogartikel.
Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die in der HOAI geregelten Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig befunden. Das zwingende Preisrecht der HOAI ist damit hinfällig geworden. Der Gesetzgeber hat nun die Folgen des Urteils vom 04.07.2019 mit der Neufassung der HOAI in Form gegossen.
Wenn gleich die meisten Regelungen der HOAI unverändert bestehen bleiben, gehen mit der neuen HOAI 2021 für die Praxis bedeutenden und zu beachtenden Änderung einher.
Für die Praxis hat die Änderung der HOAI die Folge, dass die Vereinbarung von Honoraren nunmehr auch für sämtliche Leistungen frei vereinbart werden können, d.h. auch unterhalb der vormals verbindlichen Mindestsätze (heute Basishonorarsatz).
Auftragnehmern ist grundsätzlich zu raten bei Aufträgen, die ab 01.01.2021 erteilt werden, stets die Textform einzuhalten und auf die Möglichkeit der Vereinbarung einer von den Orientierungswerten der HOAI abweichenden Vereinbarung hinzuweisen.
Nach Wegfall des zwingenden Preisrechts der HOAI wird sich der Wettbewerb zwischen den Auftragnehmern um die Gunst der Auftraggeber voraussichtlich erheblich verschärfen.
banane
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